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Wasser, immer und auch bei uns ein kostbares Gut!

Wasserhahn
Wasserhahn
Wir rufen alle Abonnentinnen und Abonnenten von Trinkwasser auf, möglichst sorgsam und sparsam mit dem Wasser umzugehen.

Wasseranschlussgebühren 
m² Grundstücksfläche x GFZ xCHF 12.00 (+ 2.5 % MWSt)
 
Gebühren Trinkwasser 
Grundgebühr (pro Haushalt jährlich)CHF 50.00 (+2.5 % MWSt)
WasserverbrauchsgebührCHF 1.30 pro m³ (+2.5 % MWSt)
Zählermiete (jährlich)CHF 20.00 (+ 2.5 % MWSt)


Im Kanton Freiburg sind die Gemeinden dafür besorgt, dass in Wohn- und öffentlichen Räumen genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Die politische Verantwortung über die Wasserversorgung liegt beim Gemeinderat. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das kantonale Trinkwassergesetz (TWG) und dessen Ausführungsreglement (TWR). Alle Trinkwasserversorgungen unterliegen ebenfalls der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (RS817).
Über die jeweils neusten Analysen der Trinkwasserqualität können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung erkundigen.

Konzessionierter Brunnenmeister (Wasserwart) für die Gemeinde St. Ursen:

Heribert Kolly, Aergerastrasse 45, 1735 Giffers
Tel: 026 418 1153  /  Handy: 079 342 29 35

Reglement über die Wasserversorgung St. Ursen
Wasserreglement.pdf (PDF, 917.09 kB)
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